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  • 20.03.2024 · Anhängiges Verfahren · GewStG § 10a · I R 48/23

    Verdeckte Gewinnausschüttung, Wandelanleihe, Barausgleich, Abzugsverbot, Verlustabzug

    Letzte Änderung: 20. März 2024, 16:41 Uhr, Aufgenommen: 20. März 2024, 15:41 Uhr

    Führen Barausgleich infolge der Ausübung des Wandlungsrechts im Zusammenhang mit von einer AG ausgegebenen Wandelanleihen und Rückkauf von Wandelanleihen zu Marktpreisen zu verdeckten Gewinnausschüttungen? Abzugsverbot nach § 8b Abs. 3 Satz 3 KStG für Aufwendungen für den Barausgleich oder den Rückkauf von Wandelanleihen? Verlustabzug nach § 10a GewStG im Falle sogenannter doppelstöckiger Personengesellschaften?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: I R 48/23

    Normen: GewStG § 10a, EStG § 20 Abs 1 Nr 1 S 2, KStG § 8 Abs 3 S 2, KStG § 8b Abs 3 S 3, KStG § 8b Abs 2, EStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 2, AktG § 221 Abs 1

    Rechtsmittelführer: Verwaltung