20.03.2024 · Anhängiges Verfahren · EStG § 15a Abs 1 · IV R 25/23
Kapitalkonto, Gesellschafterdarlehen, Anteilsübertragung, Entgelt, Veräußerungsgewinn
Letzte Änderung: 20. März 2024, 16:41 Uhr, Aufgenommen: 20. März 2024, 15:41 Uhr
Handelt es sich bei einem durch gesellschaftsrechtlich zulässige Überentnahmen aktivisch gewordenen Gesellschafterkonto entgegen der bilanziellen Behandlung nicht um Eigenkapital, sondern um ein Darlehenskonto? Führt daher die entschädigungslose Übertragung des Mitunternehmeranteils auf eine Familienstiftung zu einem Veräußerungsgewinn des ausscheidenden Gesellschafters?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: IV R 25/23
Normen: EStG § 15a Abs 1, EStG § 16 Abs 1 S 1 Nr 2, EStG § 6 Abs 3
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger