20.03.2024 · Anhängiges Verfahren · GewStG § 8 Nr 1 Buchst f · IV R 26/23
Gewerbeertrag, Wasser, Versorgungsunternehmen, Hinzurechnung, Nutzungsrecht, Konzession
Letzte Änderung: 20. März 2024, 16:41 Uhr, Aufgenommen: 20. März 2024, 15:41 Uhr
Handelt es sich bei einer wasserrechtlichen Nutzungsgenehmigung zur Entnahme von Grundwasser zum Zweck der Trinkwasserversorgung um ein zeitlich befristetes Recht (Konzession) im Sinne von § 8 Nr. 1 Buchst. f GewStG, und unterliegen daher die von einem im Bereich der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung tätigen Unternehmen gezahlten Wassernutzungsentgelte der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: IV R 26/23
Normen: GewStG § 8 Nr 1 Buchst f
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger