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  • 20.03.2024 · Anhängiges Verfahren · EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 4 · VI R 22/23

    Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, Leiharbeiter, Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, dauerhafte Zuordnung

    Letzte Änderung: 20. März 2024, 16:41 Uhr, Aufgenommen: 20. März 2024, 15:41 Uhr

    Kann ein Leiharbeitnehmer aufgrund des ab 01.04.2017 geltenden § 1 Abs. 1b Satz 1 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (BGBl I 2017, 258, --Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten--) für Fahrten zum Entleiher eine Neubewertung der Ex-ante-Betrachtung durchführen, mit dem Begehren, dass betreffende Fahrtkosten aufgrund von Reisekostengrundsätzen als Werbungskosten abzugsfähig sind?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VI R 22/23

    Normen: EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 4, EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 4a, EStG § 9 Abs 4

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger