20.03.2024 · Anhängiges Verfahren · EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 4 · VI R 22/23
Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, Leiharbeiter, Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, dauerhafte Zuordnung
Letzte Änderung: 20. März 2024, 16:41 Uhr, Aufgenommen: 20. März 2024, 15:41 Uhr
Kann ein Leiharbeitnehmer aufgrund des ab 01.04.2017 geltenden § 1 Abs. 1b Satz 1 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (BGBl I 2017, 258, --Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten--) für Fahrten zum Entleiher eine Neubewertung der Ex-ante-Betrachtung durchführen, mit dem Begehren, dass betreffende Fahrtkosten aufgrund von Reisekostengrundsätzen als Werbungskosten abzugsfähig sind?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VI R 22/23
Normen: EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 4, EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 4a, EStG § 9 Abs 4
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger