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  • 20.03.2024 · Anhängiges Verfahren · FGO § 52d S 2 · VI R 9/24

    Gerichtsbescheid, Antrag, Nutzungspflicht, Elektronische Übermittlung, Steuerberater

    Letzte Änderung: 20. März 2024, 16:41 Uhr, Aufgenommen: 20. März 2024, 15:41 Uhr

    War ein Steuerberater im Februar 2023 verpflichtet, einen Antrag auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung als Reaktion auf einen Gerichtsbescheid des Finanzgerichts in elektronischer Form über das besondere elektronische Steuerberaterpostfach (beSt) an das Finanzgericht zu übermitteln?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VI R 9/24

    Normen: FGO § 52d S 2

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger