20.03.2024 · Anhängiges Verfahren · EStG § 4 Abs 4 · X R 21/23
Betriebsausgabe, Betriebliche Veranlassung, Veruntreuung
Letzte Änderung: 20. März 2024, 16:41 Uhr, Aufgenommen: 20. März 2024, 15:41 Uhr
Geltendmachung von Betriebsausgaben: Strittig ist die Abzugsfähigkeit von Bargeldern, die der Kläger an seinen Bruder aus betrieblichem Anlass übergeben hat und die in der Folge vom Bruder zumindest teilweise veruntreut wurden.
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: X R 21/23
Normen: EStG § 4 Abs 4, EStG § 12 Nr 1
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger