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  • 20.03.2024 · Anhängiges Verfahren · EStG § 4 Abs 4 · X R 21/23

    Betriebsausgabe, Betriebliche Veranlassung, Veruntreuung

    Letzte Änderung: 20. März 2024, 16:41 Uhr, Aufgenommen: 20. März 2024, 15:41 Uhr

    Geltendmachung von Betriebsausgaben: Strittig ist die Abzugsfähigkeit von Bargeldern, die der Kläger an seinen Bruder aus betrieblichem Anlass übergeben hat und die in der Folge vom Bruder zumindest teilweise veruntreut wurden.

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: X R 21/23

    Normen: EStG § 4 Abs 4, EStG § 12 Nr 1

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger