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  • 23.04.2024 · Anhängiges Verfahren · EStG § 4 Abs 7 · VIII R 6/24

    Arbeitszimmer, Aufzeichnungspflicht, Betriebsausgabe, Selbständige Arbeit

    Letzte Änderung: 23. April 2024, 17:07 Uhr, Aufgenommen: 23. April 2024, 15:07 Uhr

    Sind die Anforderungen an die Aufzeichnungspflichten für Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer gemäß § 4 Abs. 7 EStG bei einem Steuerpflichtigen, der seinen Gewinn aus selbständiger Tätigkeit gemäß § 4 Abs. 3 EStG durch Einnahme-Überschussrechnung ermittelt, in inhaltlicher und zeitlicher Hinsicht nur dann erfüllt, wenn sämtliche Aufwendungen einzeln fortlaufend in einem gesonderten Dokument oder Datensatz aufgezeichnet werden?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VIII R 6/24

    Normen: EStG § 4 Abs 7, EStG § 18

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger