23.05.2024 · Anhängiges Verfahren · KraftStG § 9 Abs 1 Nr 2 Buchst c · IV R 7/24
Kraftfahrzeugsteuer, Elektroauto, Schadstoffbelastung, Gleichheit
Letzte Änderung: 23. Mai 2024, 11:05 Uhr, Aufgenommen: 23. Mai 2024, 09:05 Uhr
Ist es unter Gleichheitsgesichtspunkten geboten, ein nicht mit externer Lademöglichkeit versehenes sogenanntes Mild-Hybridfahrzeug genauso zu besteuern wie ein Plug-in-Hybridfahrzeug, da die im Zulassungsverfahren für Plug-in-Hybridfahrzeuge ermittelten geringen Emissionswerte im Praxisbetrieb nicht erreicht werden?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: IV R 7/24
Normen: KraftStG § 9 Abs 1 Nr 2 Buchst c, KraftStG § 10b, GG Art 3 Abs 1
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger