Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 23.05.2024 · Anhängiges Verfahren · KraftStG § 9 Abs 1 Nr 2 Buchst c · IV R 7/24

    Kraftfahrzeugsteuer, Elektroauto, Schadstoffbelastung, Gleichheit

    Letzte Änderung: 23. Mai 2024, 11:05 Uhr, Aufgenommen: 23. Mai 2024, 09:05 Uhr

    Ist es unter Gleichheitsgesichtspunkten geboten, ein nicht mit externer Lademöglichkeit versehenes sogenanntes Mild-Hybridfahrzeug genauso zu besteuern wie ein Plug-in-Hybridfahrzeug, da die im Zulassungsverfahren für Plug-in-Hybridfahrzeuge ermittelten geringen Emissionswerte im Praxisbetrieb nicht erreicht werden?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: IV R 7/24

    Normen: KraftStG § 9 Abs 1 Nr 2 Buchst c, KraftStG § 10b, GG Art 3 Abs 1

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger