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  • 19.07.2024 · Anhängiges Verfahren · UStG § 17 Abs 1 S 1 · V R 21/23

    Vermittlung, Entgelt, Erlebnisgutschein, Wertgutschein, Vorsteueraufteilung

    Letzte Änderung: 19. Juli 2024, 17:11 Uhr, Aufgenommen: 21. Juni 2024, 15:57 Uhr

    Zur Besteuerung des Vertriebs von sog. Erlebnisgutscheinen für Leistungen fremder Dritter1. Erzielt ein Vermittler von Erlebnisleistungen, der in fremdem Namen für die jeweiligen Veranstalter dieser Erlebnisse Gutscheine vertreibt, das Entgelt für die von ihm erbrachte Leistung bereits bei Verkauf und Ausgabe der Gutscheine, und zwar in Höhe der jeweiligen Vermittlungsprovisionen?2. Führt der bei Verfall der nicht eingelösten Erlebnisgutscheine beim Vermittler verbleibende Verkaufserlös zu einer (nachträglichen) Erhöhung der zuvor nur aus der mit dem entsprechenden Erlebnispartner vereinbarten Vermittlungsprovision bestehenden Bemessungsgrundlage i.S. des § 17 Abs. 1 Satz 1 UStG?3. Zum Vorsteuerabzug in Bezug auf Eingangsumsätze, die mit Ausgangsumsätzen aus später verfallenden Wertgutscheinen in Zusammenhang stehen.

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: V R 21/23

    Normen: UStG § 17 Abs 1 S 1, UStG § 10 Abs 1 S 2, UStG § 15 Abs 4

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger