19.07.2024 · Anhängiges Verfahren · EStG § 6e · IX R 13/24
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, Werbungskosten, Anschaffungskosten, Fondsetablierungskosten, Rückwirkung, Verfassungsmäßigkeit
Letzte Änderung: 19. Juli 2024, 17:11 Uhr, Aufgenommen: 21. Juni 2024, 15:57 Uhr
Stellen geleistete Zahlungen für eine Mietgarantie und eine sogenannte Pre-Opening-Gebühr dem Grunde nach Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung dar oder sind sie als sogenannte Fondsetablierungskosten gemäß § 6e des Einkommensteuergesetzes (EStG) lediglich als Anschaffungskosten zu berücksichtigen?
Ist die rückwirkende gesetzliche Geltungsanordnung des § 6e EStG (§ 52 Abs. 14a EStG) verfassungsgemäß?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: IX R 13/24
Normen: EStG § 6e, EStG § 9 Abs 5 S 2, EStG § 52 Abs 14a
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger