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  • 19.07.2024 · Anhängiges Verfahren · EStG § 15 · X R 26/23

    Gewerbebetrieb, Sonstige Einkünfte, Einkunftsart, Verlust

    Letzte Änderung: 19. Juli 2024, 17:11 Uhr, Aufgenommen: 21. Juni 2024, 15:57 Uhr

    Anerkennung eines gewerblichen Verlustes aus dem beabsichtigten Betrieb eines vertragswidrig nicht gelieferten mobilen Blockheizkraftwerks mit anschließendem Wechsel von einem Vertragsverwaltungsmodell zum Verpachtungsmodell:Welcher Einkunftsart sind die Einkünfte aus dem Betrieb eines Blockheizkraftwerks nach Übergang vom Vertragsverwaltungsmodell zum Verpachtungsmodell zuzuordnen?In welchem Veranlagungszeitraum sind die realisierten Verluste zu berücksichtigen?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: X R 26/23

    Normen: EStG § 15, EStG § 22 Nr 3

    Rechtsmittelführer: Verwaltung