19.07.2024 · Anhängiges Verfahren · EStG § 15 · X R 26/23
Gewerbebetrieb, Sonstige Einkünfte, Einkunftsart, Verlust
Letzte Änderung: 19. Juli 2024, 17:11 Uhr, Aufgenommen: 21. Juni 2024, 15:57 Uhr
Anerkennung eines gewerblichen Verlustes aus dem beabsichtigten Betrieb eines vertragswidrig nicht gelieferten mobilen Blockheizkraftwerks mit anschließendem Wechsel von einem Vertragsverwaltungsmodell zum Verpachtungsmodell:Welcher Einkunftsart sind die Einkünfte aus dem Betrieb eines Blockheizkraftwerks nach Übergang vom Vertragsverwaltungsmodell zum Verpachtungsmodell zuzuordnen?In welchem Veranlagungszeitraum sind die realisierten Verluste zu berücksichtigen?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: X R 26/23
Normen: EStG § 15, EStG § 22 Nr 3
Rechtsmittelführer: Verwaltung