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  • 19.07.2024 · Anhängiges Verfahren · UmwStG § 15 · X R 33/23

    Teilbetrieb, Abspaltung, Wesentliche Betriebsgrundlage

    Letzte Änderung: 19. Juli 2024, 17:11 Uhr, Aufgenommen: 21. Juni 2024, 15:57 Uhr

    Abspaltung eines Teilbetriebs i.S. des § 15 UmwStG:Handelt es sich bei einem Rechenzentrum, EDV-Wartungsvertrag und Servicevertrag, die sowohl dem übertragenen als auch dem verbleibendem Vermögen dienen, um funktional wesentliche Betriebsgrundlagen, die mangels Teilbarkeit einer steuerneutralen Spaltung entgegenstehen?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: X R 33/23

    Normen: UmwStG § 15

    Rechtsmittelführer: Verwaltung