19.07.2024 · Anhängiges Verfahren · UmwStG § 15 · X R 33/23
Teilbetrieb, Abspaltung, Wesentliche Betriebsgrundlage
Letzte Änderung: 19. Juli 2024, 17:11 Uhr, Aufgenommen: 21. Juni 2024, 15:57 Uhr
Abspaltung eines Teilbetriebs i.S. des § 15 UmwStG:Handelt es sich bei einem Rechenzentrum, EDV-Wartungsvertrag und Servicevertrag, die sowohl dem übertragenen als auch dem verbleibendem Vermögen dienen, um funktional wesentliche Betriebsgrundlagen, die mangels Teilbarkeit einer steuerneutralen Spaltung entgegenstehen?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: X R 33/23
Normen: UmwStG § 15
Rechtsmittelführer: Verwaltung