19.07.2024 · Anhängiges Verfahren · EStG § 62 Abs 1 Nr 1 · III R 37/23
Differenzkindergeld, Kinderzulage, Schweiz, Kindergeld
Letzte Änderung: 19. Juli 2024, 17:11 Uhr, Aufgenommen: 19. Juli 2024, 15:11 Uhr
Kommt es bei der Ermittlung des Differenzkindergelds zwischen der Schweiz und Deutschland allein auf den Vergleich des deutschen Kindergelds mit der Schweizer Kinderzulage an oder ist die tatsächlich zugeflossene (Netto)Leistung mit der Höhe des deutschen Kindergelds zu vergleichen, da die Schweizer Kinderzulage mit dem individuellen Steuersatz des Berechtigten zu versteuern ist?Vorrangiger Anspruch auf Familienleistung, wenn Leistungen nach den Rechtsvorschriften mehrerer Mitgliedstaaten zu gewähren sind?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: III R 37/23
Normen: EStG § 62 Abs 1 Nr 1, EGV 883/2004 Art 68 Abs 1
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger und Behörde