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  • 19.07.2024 · Anhängiges Verfahren · UZK Art 124 Abs 1 Buchst k · VII R 3/24

    Zollschuld, Erlöschen, Verwendung, Zolllager

    Letzte Änderung: 19. Juli 2024, 17:11 Uhr, Aufgenommen: 19. Juli 2024, 15:11 Uhr

    Erlöschen der Zollschuld - Begriff der "Verwendung" im Sinne von Art. 124 Abs. 1 Buchst. k des Zollkodex der Union:1. Stellt eine über eine 'übliche Behandlung' im Sinne von Anhang 71-03 zur Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446 hinausgehende, im Zolllagerverfahren unzulässige Behandlung einer Ware eine schädliche Verwendung dar?2. Ist eine Ware nur dann 'verwendet', wenn sie in wirtschaftlich relevanter Weise genutzt wird?3. Schließt eine bloße Verwendungsabsicht das Erlöschen der Zollschuld aus?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VII R 3/24

    Normen: UZK Art 124 Abs 1 Buchst k, UZK Art 79 Abs 1 Buchst a, UZK Art 79 Abs 3 Buchst a, EUV 952/2013

    Rechtsmittelführer: Verwaltung