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  • 19.07.2024 · Anhängiges Verfahren · EStG § 92a Abs 1 S 1 Nr 1 · X R 3/24

    Darlehen, Altersvorsorgezulage, Gesamtrechtsnachfolge, Anschaffung

    Letzte Änderung: 19. Juli 2024, 17:11 Uhr, Aufgenommen: 19. Juli 2024, 15:11 Uhr

    Darlehenstilgung nach einer Erbschaft als wohnungswirtschaftliche Verwendung:Liegt eine wohnungswirtschaftliche Verwendung zur Tilgung eines Darlehens, welches der Kläger im Wege der Gesamtrechtsnachfolge übernommen hat, vor, auch wenn durch die Übernahme eines Darlehens als Nachlassverbindlichkeit keine entgeltliche Anschaffung der finanzierten Wohnung durch den Erben begründet wird?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: X R 3/24

    Normen: EStG § 92a Abs 1 S 1 Nr 1

    Rechtsmittelführer: Verwaltung