19.07.2024 · Anhängiges Verfahren · EStG § 92a Abs 1 S 1 Nr 1 · X R 3/24
Darlehen, Altersvorsorgezulage, Gesamtrechtsnachfolge, Anschaffung
Letzte Änderung: 19. Juli 2024, 17:11 Uhr, Aufgenommen: 19. Juli 2024, 15:11 Uhr
Darlehenstilgung nach einer Erbschaft als wohnungswirtschaftliche Verwendung:Liegt eine wohnungswirtschaftliche Verwendung zur Tilgung eines Darlehens, welches der Kläger im Wege der Gesamtrechtsnachfolge übernommen hat, vor, auch wenn durch die Übernahme eines Darlehens als Nachlassverbindlichkeit keine entgeltliche Anschaffung der finanzierten Wohnung durch den Erben begründet wird?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: X R 3/24
Normen: EStG § 92a Abs 1 S 1 Nr 1
Rechtsmittelführer: Verwaltung