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  • 19.07.2024 · Anhängiges Verfahren · EStG § 24 Nr 2 · X R 4/24

    Insolvenz, Betriebsaufgabe, Nachträgliche Betriebseinnahme, Forderung

    Letzte Änderung: 19. Juli 2024, 17:11 Uhr, Aufgenommen: 19. Juli 2024, 15:11 Uhr

    Ertragsteuerliche Behandlung von Ansprüchen aus der Insolvenzanfechtung nach Betriebsaufgabe:Sind Einnahmen aus der Insolvenzanfechtung nach einer Betriebsaufgabe bereits in der Aufgabebilanz als Forderungen zu bilanzieren oder als nachträgliche Betriebseinnahmen zu erfassen?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: X R 4/24

    Normen: EStG § 24 Nr 2, EStG § 16

    Rechtsmittelführer: Verwaltung