19.07.2024 · Anhängiges Verfahren · EStG § 24 Nr 2 · X R 4/24
Insolvenz, Betriebsaufgabe, Nachträgliche Betriebseinnahme, Forderung
Letzte Änderung: 19. Juli 2024, 17:11 Uhr, Aufgenommen: 19. Juli 2024, 15:11 Uhr
Ertragsteuerliche Behandlung von Ansprüchen aus der Insolvenzanfechtung nach Betriebsaufgabe:Sind Einnahmen aus der Insolvenzanfechtung nach einer Betriebsaufgabe bereits in der Aufgabebilanz als Forderungen zu bilanzieren oder als nachträgliche Betriebseinnahmen zu erfassen?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: X R 4/24
Normen: EStG § 24 Nr 2, EStG § 16
Rechtsmittelführer: Verwaltung