22.08.2024 · Anhängiges Verfahren · EStG § 33 Abs 4 S 2 · VI R 22/24
Außergewöhnliche Belastungen, Abwehr, Rückabwicklung, Prozesskosten
Letzte Änderung: 22. August 2024, 13:25 Uhr, Aufgenommen: 22. August 2024, 11:25 Uhr
Begehren auf Berücksichtigung von Zivilprozesskosten zur Abwehr der Rückabwicklung eines Übergabe- und Altenteilvertrags.Muss sich die nach § 33 Abs. 2 Satz 4 des Einkommensteuergesetzes (EStG) erforderliche Gefahr auf eine vorübergehende oder dauerhafte Existenzvernichtung (zum Beispiel im Sinne einer Erwerbsunfähigkeit) beziehen?Zur Frage der Auslegung des Tatbestandsmerkmals einer Befriedigung der lebensnotwendigen Bedürfnisse in dem üblichen Rahmen bei § 33 Abs. 2 Satz 4 EStG.
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VI R 22/24
Normen: EStG § 33 Abs 4 S 2
Rechtsmittelführer: Verwaltung