22.08.2024 · Anhängiges Verfahren · KStG § 27 Abs 1 S 3 · VIII R 16/24
Einlagekonto, Auflösung, Gesamtrechtsnachfolge, Ausländische Kapitalgesellschaft, Zufluss
Letzte Änderung: 22. August 2024, 13:25 Uhr, Aufgenommen: 22. August 2024, 11:25 Uhr
Feststellung einer Einlagenrückgewähr gemäß § 27 Abs. 8 KStG1. Liegt eine Leistung im Sinne des § 27 Abs. 1 Satz 3 KStG vor, wenn bei der Auflösung einer ausländischen (hier: französischen) Gesellschaft ohne Liquidation sämtliche Vermögensgüter und Verbindlichkeiten im Wege der Anwachsung auf den Alleingesellschafter übergehen und sich die Rechtsfolgen ausschließlich nach dem ausländischen (hier: französischen) Recht bestimmen?2. Reicht es für die Begründung eines Zuflusses beim Anteilseigner aus, dass sämtliche Aktiva und Passiva beim Anteilseigner zu bilanzieren wären?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VIII R 16/24
Normen: KStG § 27 Abs 1 S 3, KStG § 28 Abs 2, KStG § 27 Abs 8
Rechtsmittelführer: Verwaltung