25.11.2024 · Anhängiges Verfahren · EStG § 15 Abs 2 S 1 · IV R 15/24
Gewerblicher Grundstückshandel, Geschlossener Immobilienfonds, Doppelstöckige Personengesellschaft, Veräußerung, Zählobjekt, Drei-Objekt-Grenze
Letzte Änderung: 25. November 2024, 16:24 Uhr, Aufgenommen: 25. November 2024, 15:24 Uhr
Gehören Liquidationen und Grundstücksveräußerungen geschlossener Immobilienfonds (Zielfonds) und in Zusammenhang damit auf Ebene der Zielfonds realisierte Erlöse einer vermögensverwaltenden Ober-Personengesellschaft zu zurechenbaren (Zähl-)Objekten im Rahmen der Drei-Objekt-Grenze, die entsprechend dem Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vom 26.03.2004, BStBl I 2004, 434 (Rz 14, 18) zum Vorliegen eines Gewerbebetriebs (gewerblicher Grundstückshandel) bei der Obergesellschaft führen können? Ist insbesondere die in dem BMF-Schreiben bei Beteiligungen von weniger als 10 % an dem Zielfonds genannte Wertgrenze von 250.000 EUR zu volatil und willkürlich?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: IV R 15/24
Normen: EStG § 15 Abs 2 S 1, GewStG § 2 Abs 1, AO § 39 Abs 2 Nr 2
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