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  • 25.11.2024 · Erledigtes Verfahren · UStG § 3 Abs 1b S 1 Nr 3 · XI R 15/24 (XI R 17/20)

    Unentgeltliche Wertabgabe, Blockheizkraftwerk, Bemessungsgrundlage, Selbstkosten, Aufteilungsmethode

    Letzte Änderung: 25. November 2024, 16:24 Uhr, Aufgenommen: 25. November 2024, 15:24 Uhr

    Bemessungsgrundlage von unentgeltlichen Wärmelieferungen einer Biogasanlage an andere Unternehmer1. Bemessen sich die unentgeltlichen Wärmelieferungen einer Biogasanlage an andere Unternehmer nach dem Einkaufspreis oder den Selbstkosten?2. Sind bei einer Ermittlung nach den Selbstkosten diese nach den erzielbaren Marktwerten für Strom und Wärme (sog. Marktwertmethode) oder nach dem Verhältnis der erzeugten Mengen an elektrischer und thermischer Energien in der einheitlichen Messgröße kWh (sog. energetische Aufteilungsmethode) zu ermitteln?Das Verfahren XI R 17/20 war durch Beschluss vom 22.11.2022 bis zur Entscheidung des EuGH in dem Verfahren C-207/23 ausgesetzt. Das Verfahren wurde wieder aufgenommen

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: XI R 15/24 (XI R 17/20)

    Normen: UStG § 3 Abs 1b S 1 Nr 3, UStG § 10 Abs 4 S 1 Nr 1

    Erledigt durch: Urteil vom 04.09.2024, unbegründet

    Rechtsmittelführer: Verwaltung