Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 25.11.2024 · Anhängiges Verfahren · FGO § 52a · XI R 20/24

    Schriftsatz, Klage, Elektronische Signatur

    Letzte Änderung: 25. November 2024, 16:24 Uhr, Aufgenommen: 25. November 2024, 15:24 Uhr

    Zu den Formvorschriften des § 52a FGO: Muss der Absender den (Klage-)Schriftsatz selbst einfach signieren, wenn ein Berufsträger eine Klage über sein persönliches besonderes elektronisches Steuerberaterpostfach einreicht, sofern keine qualifizierte elektronische Signatur angebracht wird? Muss Identität zwischen Zeichner und Übersender der Klage bestehen?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: XI R 20/24

    Normen: FGO § 52a, FGO § 52d, StBerG § 86d

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger