23.01.2025 · Anhängiges Verfahren · EStG § 13 · VI R 27/24
Land- und forstwirtschaftliches Vermögen, Bruchteilseigentum, Sonderbetriebsvermögen, Betriebsvermögen
Letzte Änderung: 23. Januar 2025, 13:25 Uhr, Aufgenommen: 23. Januar 2025, 12:25 Uhr
Streitig ist, ob Bruchteilseigentum an land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen, das als Sonderbetriebsvermögen in eine GbR eingebracht worden war, nach dem Ausscheiden aus der GbR (im Streitfall: 1992) weiterhin als fortbestehendes Betriebsvermögen anzusehen ist und damit bei Veräußerung der Flächen (im Streitfall: 2018) im Rahmen der Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft nach § 14 des Einkommensteuergesetzes zu erfassen ist.
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VI R 27/24
Normen: EStG § 13, EStG § 14
Rechtsmittelführer: Verwaltung