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  • 23.01.2025 · Anhängiges Verfahren · EStG § 13 · VI R 27/24

    Land- und forstwirtschaftliches Vermögen, Bruchteilseigentum, Sonderbetriebsvermögen, Betriebsvermögen

    Letzte Änderung: 23. Januar 2025, 13:25 Uhr, Aufgenommen: 23. Januar 2025, 12:25 Uhr

    Streitig ist, ob Bruchteilseigentum an land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen, das als Sonderbetriebsvermögen in eine GbR eingebracht worden war, nach dem Ausscheiden aus der GbR (im Streitfall: 1992) weiterhin als fortbestehendes Betriebsvermögen anzusehen ist und damit bei Veräußerung der Flächen (im Streitfall: 2018) im Rahmen der Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft nach § 14 des Einkommensteuergesetzes zu erfassen ist.

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VI R 27/24

    Normen: EStG § 13, EStG § 14

    Rechtsmittelführer: Verwaltung