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  • 23.01.2025 · Anhängiges Verfahren · UStG § 12 Abs 2 Nr 1 · VII R 19/24

    Einreihung, Tarifierung, Umsatzsteuersatz, Ware

    Letzte Änderung: 23. Januar 2025, 13:25 Uhr, Aufgenommen: 23. Januar 2025, 12:25 Uhr

    Lieferung von Tierbestandteilen - Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes:
    Führt die Trocknung von Pferde-, Straußenknie-, Hirsch- und Straußensehnen sowie Straußenmägen zu einer Zubereitung und damit zu einer Einreihung in Kapitel 23 KN oder sind Kauartikel für Haustiere in Form getrockneter Pferde-, Straußenknie-, Hirsch- und Straußensehnen sowie Straußenmägen als genießbare Schlachtnebenerzeugnisse in Position 0210 KN einzuordnen bzw. aufgrund der Nennung von Sehnen unabhängig von ihrer Genießbarkeit stets in Kapitel 5 KN zu erfassen?
    Findet die -getrocknete Schweineohren betreffende- Einreihungsverordnung (EG) Nr. 1125/2006 der Kommission vom 21.07.2006 auch für andere, hier streitgegenständliche Waren entsprechend Anwendung?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VII R 19/24

    Normen: UStG § 12 Abs 2 Nr 1, UStG Nr 37 Anl 2, UStG Nr 2 Anl 2, KN Pos 2309, KN Pos 0210, KN Pos 0511

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger