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  • 23.01.2025 · Anhängiges Verfahren · GG Art 12 Abs 1 · VIII R 26/24

    Vergnügungssteuer, Berufsfreiheit, Gleichheitsgrundsatz, Spielbank

    Letzte Änderung: 23. Januar 2025, 13:25 Uhr, Aufgenommen: 23. Januar 2025, 12:25 Uhr

    1. Verletzt die Erhebung der Vergnügungssteuer das Grundrecht auf Berufsausübungsfreiheit nach Art. 12 Abs. 1 GG?
    2. Liegt in der höheren Gesamtsteuerbelastung eines Spielhallenbetreibers im Vergleich zum Betreiber der öffentlichen Spielbank in Bremen eine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VIII R 26/24

    Normen: GG Art 12 Abs 1, VergnStG BR, GG Art 3 Abs 1

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger