23.01.2025 · Anhängiges Verfahren · EStG § 7 Abs 4 · IX R 26/24
Bemessungsgrundlage, Absetzung für Abnutzung, Kaufpreisaufteilung, Grund und Boden, Baudenkmal
Letzte Änderung: 23. Januar 2025, 13:25 Uhr, Aufgenommen: 23. Januar 2025, 12:25 Uhr
Ist im Rahmen einer Kaufpreisaufteilung eines als Baudenkmal geschützten Gebäudes der betreffende Grund und Boden mit einem Betrag von null Euro anzusetzen, weil das Denkmal dauerhaft erhalten werden muss?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: IX R 26/24
Normen: EStG § 7 Abs 4
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger