27.02.2025 · Anhängiges Verfahren · FGO § 65 Abs 2 · III R 25/24
Klagebegehren, Ausschlussfrist, Steuererklärung, Mitteilung
Letzte Änderung: 27. Februar 2025, 13:37 Uhr, Aufgenommen: 27. Februar 2025, 12:37 Uhr
Rechtzeitige Bezeichnung des Klagebegehrens i.S.d. § 65 Abs. 2 FGO durch Übermittlung von Steuererklärungen an das Finanzamt
Reicht die elektronische Übermittlung der maßgeblichen Steuererklärungen an das zuständige Finanzamt aus, die nach § 65 Abs. 2 Satz 2 FGO gesetzte Ausschlussfrist einzuhalten oder bedarf es für die Wahrung der Frist einer Mitteilung an das Finanzgericht, dass dem Finanzamt die Steuererklärung übermittelt worden ist?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: III R 25/24
Normen: FGO § 65 Abs 2, FGO § 79b Abs 1, FGO § 71
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger