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  • 03.04.2025 · Anhängiges Verfahren · GewStG § 3 Nr 20 Buchst b · IV R 1/25

    Gewerbesteuer, Steuerbefreiung, Krankenhaus, Heilberufliche Tätigkeit, Krankentransport

    Letzte Änderung: 3. April 2025, 14:53 Uhr, Aufgenommen: 3. April 2025, 12:53 Uhr

    Fallen die vom Betreiber einer Reha-Klinik erzielten Erträge aus einem Patientenfahrservice, der die Patienten von deren Wohnung oder einem Heimatkrankenhaus abholt und nach Abschluss der Reha-Maßnahme wieder nach Hause bringt, nicht unter die Gewerbesteuerbefreiung nach § 3 Nr. 20 Buchst. b des Gewerbesteuergesetzes, weil insoweit keine heilberufliche Tätigkeit vorliegt?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: IV R 1/25

    Normen: GewStG § 3 Nr 20 Buchst b

    Rechtsmittelführer: Verwaltung