21.04.2009 · Erledigtes Verfahren · EStG § 39a Abs 1 Nr 1 · VI R 17/07
Entfernungspauschale, Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, Kürzung, Verfassungsmäßigkeit
Letzte Änderung: 21. April 2009, 11:48 Uhr, Aufgenommen: 23. Mai 2007, 11:37 Uhr
Ist die Neuregelung der Entfernungspauschale ab dem Veranlagungszeitraum 2007 für Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte durch die gesetzgeberische Belastungsentscheidung, die Arbeitssphäre "am Werkstor" beginnen zu lassen und damit die Kosten für die Wegstrecke als gemischt veranlasste Aufwendungen nicht mehr als Werbungskosten zu berücksichtigen, im Rahmen des verfassungsrechtlich anerkannten Gestaltungsraums des Gesetzgebers? Wird durch diese Umwidmung der Kosten als gemischt veranlasster Aufwand insoweit das objektive Nettoprinzip nicht berührt, weil im Übrigen die gebotene steuerliche Freistellung des Existenzminimums durch das System von Grundfreibetrag und Familienleistungsausgleich sichergestellt ist und zusätzlich die (Subventions-)Regelung, wonach bei Entfernungen über 20 km die Aufwendungen "wie" Werbungskosten abziehbar sind, besondere Härten für Fernpendler vermeidet?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VI R 17/07
Vorinstanz: Finanzgericht Baden-Württemberg 7.3.2007 13 K 283/06
Normen: EStG § 39a Abs 1 Nr 1, EStG § 9 Abs 2
Erledigt durch: Beschluss vom 26.02.2009 (Erledigung der Hauptsache).
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger