23.11.2009 · Erledigtes Verfahren · GG Art 3 Abs 1 · 1 BvR 1164/07
Alter, Versorgung, Rente, Betriebsrente, Umstellung, Arbeitnehmer, Steuerabzug, Arbeitslohn, Lohnsteuer, Steuerklasse, Ehe, Lebenspartner, Verfassung, Gleichheit
Letzte Änderung: 23. November 2009, 12:14 Uhr, Aufgenommen: 23. Juli 2007, 12:50 Uhr
Verfassungsbeschwerde eines bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder versicherten, in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebenden Arbeitnehmers, der im Hinblick auf die zum 1. Januar 2002 erfolgte Umstellung der Zusatzversorgung auf ein Betriebsrentensystem festgestellt haben möchte, dass seine Rentenanwartschaft von der Versorgungsanstalt gemäß der für Verheiratete geltenden Lohnsteuerklasse berechnet wird. Darüber hinaus geht es um die Frage, ob die Versicherungsanstalt für den Fall, dass die Lebenspartnerschaft bis zum Tod des Beschwerdeführers fortbesteht, an seinen Lebenspartner eine Hinterbliebenenrente zahlen muss.
Gericht: Bundesverfassungsgericht
Aktenzeichen: 1 BvR 1164/07
Vorinstanz: BGH 14.2.2007 IV ZR 267/04
Normen: GG Art 3 Abs 1, GG Art 101 Abs 1 S 2, EStG 2002 § 38b
Erledigt durch: Beschluss vom 7.7.2009