19.03.2010 · Erledigtes Verfahren · EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 3 · III R 50/07
Kindergeld, Behinderung, Lebensunterhalt
Letzte Änderung: 19. März 2010, 13:13 Uhr, Aufgenommen: 23. August 2007, 10:17 Uhr
Ist die arbeitslose Tochter mit ihrer 50 %igen Körperbehinderung außer Stande, sich selbst zu unterhalten, wenn sie 20 Wochenstunden arbeitsfähig ist? Setzt die Fähigkeit, sich selbst zu unterhalten, voraus, dass objektiv neben der möglichen Arbeitszeit auch eine der Behinderung angemessene Einsatztätigkeit zur Verfügung gestanden hat?
Mangelnde Sachverhaltsermittlung durch das FG?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: III R 50/07
Vorinstanz: Finanzgericht Köln 16.2.2006 2 K 2675/04
Normen: EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 3
Erledigt durch: Urteil vom 22.10.2009, Zurückverweisung.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger