21.05.2008 · Erledigtes Verfahren · EigZulG § 5 · IX R 40/07
Einkunftsgrenze, Ehegatten, Getrennte Veranlagung, Zusammenveranlagung, Miteigentümer
Letzte Änderung: 21. Mai 2008, 10:32 Uhr, Aufgenommen: 24. September 2007, 10:48 Uhr
Einkunftsgrenze bei Eheleuten - Verfassungsmäßigkeit des § 5 Satz 2 EigZulG i.d.F. des HBeglG 2004 - Hat bei Eheleuten, die im Erstjahr und im vorangegangenen Jahr die Einkunftsgrenze in Höhe von 140.000 EUR überschritten und im Erstjahr gem. § 26a EStG getrennte Veranlagung gewählt haben, auch der Ehepartner, der mit seinen Einkünften unterhalb der Einkunftsgrenze von 70000 EUR liegt, keinen Anspruch mehr auf die seinem Miteigentumsanteil entsprechende Eigenheimzulage, weil § 5 Satz 2 EigZulG i.d.F. des HBeglG 2004 nur noch an die Voraussetzungen der Zusammenveranlagung und nicht wie bisher an die von den Eheleuten gewählte Veranlagungsart anknüpft?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: IX R 40/07
Vorinstanz: Finanzgericht Rheinland-Pfalz 11.6.2007 5 K 2146/06
Normen: EigZulG § 5, GG Art 3 Abs 1, GG Art 6 Abs 1
Erledigt durch: Urteil vom 19.12.2007, durcherkannt.
Rechtsmittelführer: Verwaltung