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  • 20.12.2010 · Erledigtes Verfahren · EStG § 6b · IV R 22/07

    Rücklage, Anlagevermögen, Umlaufvermögen, Gewerblicher Grundstückshandel, Einbringung, Landwirtschaft

    Letzte Änderung: 20. Dezember 2010, 12:24 Uhr, Aufgenommen: 22. Oktober 2007, 11:30 Uhr

    Zulässigkeit der Bildung einer Rücklage nach § 6b EStG: Ist Grundbesitz dem Anlage- oder Umlaufvermögen zuzurechnen, wenn ein landwirtschaftlicher Betrieb in eine Personengesellschaft eingebracht wird, deren Geschäftszweck die Bestellung von Erbbaurechten und der Verkauf von Parzellen zur Bebauung ist?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: IV R 22/07

    Vorinstanz: Finanzgericht Münster 15.2.2005 6 K 2381/03 F

    Normen: EStG § 6b, EStG § 15 Abs 2

    Erledigt durch: Urteil vom 09.09.2010, durcherkannt.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger