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  • 19.03.2010 · Erledigtes Verfahren · EStG § 32 Abs 4 S 2 · III R 74/07

    Kindergeld, Grenzbetrag, Behinderung, Ausland, Unfall

    Letzte Änderung: 19. März 2010, 13:13 Uhr, Aufgenommen: 21. November 2007, 09:51 Uhr

    Ist ein behinderungsbedingter Mehraufwand nur bei einem Kindergeldanspruch nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG berücksichtigungsfähig? Sind demnach unfallbedingte, von der Landesunfallkasse nicht erstattete Kosten eines Auslandsaufenthalts zur Stärkung des Selbstbewusstseins (wegen Depressionen nach Unfall, Verlust eines Schuljahres, Bezug von Unfallrente, GdB 40 %) bei der Ermittlung des Grenzbetrages nicht abzuziehen?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: III R 74/07

    Vorinstanz: Finanzgericht Hamburg 7.8.2007 1 K 15/05

    Normen: EStG § 32 Abs 4 S 2, EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 3

    Erledigt durch: Urteil vom 17.12.2009, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Verwaltung