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  • 06.12.2007 · Anhängiges Verfahren · KN Pos 8543 · C-411/07

    Optischelektrische Schaltung, elektrische Maschine, elektrischer Apparat, elektrisches Gerät, Teil einer Maschine, lichtempfindliche Halbleiterbauelemente

    Letzte Änderung: 6. Dezember 2007, 09:53 Uhr, Aufgenommen: 6. Dezember 2007, 09:53 Uhr

    Vorabentscheidungsersuchen des Hoge Raad der Nederlanden vom 07.09.2007 zu folgenden Fragen:

    1. Ist eine in einer Kunststoffumhüllung untergebrachte optischelektrische Schaltung, die neben einer Leuchtdiode (light emitting diode oder LED), einer Kunststofffolie und einem Fotodetektor auch eine Verstärkerschaltung umfasst und zum Einbau u. a. in Kommunikationshardware und Computerhardware, Unterhaltungselektronikgeräte und in der Industrie eingesetzte Maschinen bestimmt ist, als eine elektrische Maschine, ein elektrischer Apparat oder ein elektrisches Gerät im Sinne von Position 8543 KN anzusehen?

    2. Sofern es sich um einen Teil einer Maschine handelt: Ist der in Position 8541 KN genannte Begriff "lichtempfindliche Halbleiterbauelemente (einschließlich Fotoelemente, auch zu Modulen zusammengesetzt oder in Form von Tafeln)" so auszulegen, dass er auch eine optisch-elektrische Schaltung wie die vorstehend umschriebene erfasst, oder ist eine solche Ware wegen des Vorhandenseins der Verstärkerschaltung als elektronische integrierte Schaltung im Sinne von Position 8542 KN anzusehen?

    Gericht: Europäischer Gerichtshof

    Aktenzeichen: C-411/07

    Vorinstanz: Hoge Raad der Nederlanden vom 07.09.2007

    Normen: KN Pos 8543, KN Pos 8541, KN Pos 8542