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  • 06.12.2007 · Anhängiges Verfahren · KN Pos 8471 · C-389/07

    Kombinierte Nomenklatur, Musterwaren, Gehäuse-Waren, Waren, die zur Verbindung von lokalen Netzwerken geeignet sind

    Letzte Änderung: 6. Dezember 2007, 10:02 Uhr, Aufgenommen: 6. Dezember 2007, 10:02 Uhr

    Vorabentscheidungsersuchen des VAT and Duties Tribunal Manchester vom 10.08.2007 zu folgenden Fragen:

    1. Ist die Kombinierte Nomenklatur (Verordnung ÄEWGÜ Nr. 2658/87 des Rates in der durch die Verordnung ÄEGÜ Nr. 1734/96 der Kommission geänderten Fassung) dahin auszulegen, dass die zwischen den Parteien streitigen repräsentativen Musterwaren als "Automatische Datenverarbeitungsmaschinen und ihre Einheiten" zu Tarifposition 8471 (oder zu relevanten Teile-Positionen in Kapitel 84, d. h. Tarifposition 8473) gehören?

    2. Falls Frage 1 für eine oder mehrere der zwischen den Parteien streitigen Waren zu verneinen ist, ist die Kombinierte Nomenklatur dahin auszulegen, dass diese Waren als "Elektrische Geräte für die drahtgebundene Fernsprechtechnik oder Telegrafentechnik, einschließlich Fernsprechapparate für die drahtgebundene Fernsprechtechnik mit schnurlosem Hörer und Telekommunikationsgeräte für Trägerfrequenzsysteme oder für digitale drahtgebundene Systeme; Videofone" zu Tarifposition 8517 (oder zu relevanten Teile-Positionen, d. h. Tarifposition 8517 oder 8548 gemäß Anmerkung 2 Buchst. b oder c zu Abschnitt XVI) gehören?

    3. Gehören diejenigen der zwischen den Parteien streitigen Waren, die zur Verbindung von lokalen Netzwerken geeignet sind, stets zu Kapitel 84, oder führen solche Produkte dadurch über die Datenverarbeitung hinaus eine eigene Funktion im Sinne von Anmerkung 5 Abs. E zu Kapitel 84 aus?

    4. Wie sind in Anbetracht der Antworten auf die vorstehenden Fragen Gehäuse-Waren zu beurteilen?

    Gericht: Europäischer Gerichtshof

    Aktenzeichen: C-389/07

    Vorinstanz: VAT and Duties Tribunal Manchester vom 10.08.2007

    Normen: KN Pos 8471, KN Pos 8473, EWGV 2658/87 Anh 1, EGV 1734/96, KN Pos 8517, KN Pos 8548, KN Kap 84 Anm 5 Abs E, KN Abschn 16 Anm 2 Buchst b, KN Abschn 16 Anm 2 Buchst c