14.12.2007 · Anhängiges Verfahren · EGV 1/2003 Art 15 Abs 3 · C-429/07
Geldbuße, Zuwiderhandlung gegen das europäische Wettbewerbsrecht, Abzug vom Gewinn
Letzte Änderung: 14. Dezember 2007, 11:41 Uhr, Aufgenommen: 14. Dezember 2007, 11:41 Uhr
Vorabentscheidungsersuchen des Gerechtshof Amsterdam vom 17.9.2007 zu der Frage:
Ist die Kommission gemäß Art. 15 Abs. 3 der Verordnung 1/2003 befugt, aus eigener Initiative schriftlich in einem Verfahren Stellung zu nehmen, in dem es darum geht, ob eine Geldbuße, die die Kommission wegen Zuwiderhandlung gegen das europäische Wettbewerbsrecht gegen die X KG verhängt hat und die (teilweise) auf die Betroffene abgewälzt worden ist, von dem (steuerlichen) Gewinn, den die Betroffene 2002 erzielt hat, abgezogen werden kann.
Gericht: Europäischer Gerichtshof
Aktenzeichen: C-429/07
Vorinstanz: Gerechtshof Amsterdam
Normen: EGV 1/2003 Art 15 Abs 3, EG Art 81