21.04.2009 · Erledigtes Verfahren · EStG § 32b Abs 1 Nr 1b · X R 59/06
Krankengeld, Progressionsvorbehalt, Gleichbehandlungsgrundsatz
Letzte Änderung: 21. April 2009, 11:48 Uhr, Aufgenommen: 21. Januar 2008, 12:22 Uhr
1. Unterliegt das Krankengeld von freiwillig in einer gesetzlichen Krankenkasse versicherten selbständigen Erwerbstätigen dem Progressionsvorbehalt, wenn das Krankengeld nur aufgrund erhöhter Beitragsleistungen und entsprechenden Regelungen in der Satzung der jeweiligen Krankenkasse und nicht nach dem Fünften, Sechsten oder Siebten Buch Sozialgesetzbuch gezahlt wird?
2. Liegt eine Ungleichbehandlung mit Steuerpflichtigen vor, die ein Krankengeld aufgrund einer privat abgeschlossenen Krankentagegeldversicherung erhalten, welches nicht dem Progressionsvorbehalt unterliegt?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: X R 59/06
Vorinstanz: Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht 10.6.2005 1 K 303/01 EFG 2006, 819
Normen: EStG § 32b Abs 1 Nr 1b, GG Art 3 Abs 1
Erledigt durch: Urteil vom 26.11.2008, unbegründet.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger