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  • 21.07.2010 · Erledigtes Verfahren · EStG § 62 Abs 2 Nr 3 · III R 1/08

    Kindergeld, Ausländer, Duldung, Aufenthaltsbefugnis, Aufenthalt

    Letzte Änderung: 21. Juli 2010, 11:11 Uhr, Aufgenommen: 21. Februar 2008, 09:51 Uhr

    Kindergeld für zuerst nur geduldete jugoslawische Staatsangehörige, der nach mehrmals verlängerter Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG wegen einer aufgrund des Ausländerrechts (nicht des Asylverfahrensrechts) ergangenen Ausweisungsverfügung keine Aufenthaltserlaubnis gem. § 28 Abs. 1 Ziff. 3 AufenthG erteilt wurde? Kann ein evt. Anspruch auf Erteilung einer anderen Art der Aufenthaltserlaubnis einen Kindergeldanspruch begründen?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: III R 1/08

    Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf 9.11.2007 18 K 1580/06 Kg

    Normen: EStG § 62 Abs 2 Nr 3, AufenthG § 25 Abs 5, AufenthG § 28 Abs 1 Nr 3

    Erledigt durch: Urteil vom 28.04.2010, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger