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  • 21.04.2009 · Erledigtes Verfahren · EStG § 42d Abs 3 S 2 · VI R 40/07

    Lohnsteuer, Haftung, Auswahlermessen, Arbeitgeber, Schwarzarbeit

    Letzte Änderung: 21. April 2009, 11:48 Uhr, Aufgenommen: 21. Februar 2008, 09:51 Uhr

    Verletzung des Auswahlermessens bei der vorrangigen Inanspruchnahme des Arbeitgebers für nicht einbehaltene und abgeführte Lohnsteuer für Schwarzlohnzahlungen, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer einvernehmlich und vorsätzlich mit dem gemeinsamen Ziel, die Abführung der Lohnsteuer zu vermeiden, gehandelt haben?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VI R 40/07

    Vorinstanz: Niedersächsisches Finanzgericht 18.1.2001 11 K 270/99 EFG 2003, 371

    Normen: EStG § 42d Abs 3 S 2, AO § 5

    Erledigt durch: Urteil vom 12.02.2009, Zurückverweisung.

    Rechtsmittelführer: Verwaltung