21.04.2009 · Erledigtes Verfahren · EStG § 42d Abs 3 S 2 · VI R 40/07
Lohnsteuer, Haftung, Auswahlermessen, Arbeitgeber, Schwarzarbeit
Letzte Änderung: 21. April 2009, 11:48 Uhr, Aufgenommen: 21. Februar 2008, 09:51 Uhr
Verletzung des Auswahlermessens bei der vorrangigen Inanspruchnahme des Arbeitgebers für nicht einbehaltene und abgeführte Lohnsteuer für Schwarzlohnzahlungen, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer einvernehmlich und vorsätzlich mit dem gemeinsamen Ziel, die Abführung der Lohnsteuer zu vermeiden, gehandelt haben?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VI R 40/07
Vorinstanz: Niedersächsisches Finanzgericht 18.1.2001 11 K 270/99 EFG 2003, 371
Normen: EStG § 42d Abs 3 S 2, AO § 5
Erledigt durch: Urteil vom 12.02.2009, Zurückverweisung.
Rechtsmittelführer: Verwaltung