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  • 07.03.2008 · Anhängiges Verfahren · BierStG § 2 Abs 2 · C-83/08

    Unabhängigkeit, Brauerei, ermäßigte Steuersätze, Wettbewerb

    Letzte Änderung: 7. März 2008, 09:05 Uhr, Aufgenommen: 7. März 2008, 09:05 Uhr

    Sind die Merkmale der rechtlichen und wirtschaftlichen Unabhängigkeit nach Art. 4 Abs. 1 der Richtlinie 92/83/EWG für die Anwendung der ermäßigten Steuersätze im Hinblick auf die Erwägungsgründe der Richtlinie dahin zu verstehen, dass eine wirtschaftliche Abhängigkeit zwischen ansonsten rechtlich unabhängigen Brauereien nur dann anzunehmen ist, wenn die betroffenen Brauereien nicht voneinander unbeeinflusst als Wettbewerber am Markt auftreten können oder genügt bereits die faktische Möglichkeit zur Einflussnahme auf die Geschäftstätigkeit der Brauereien, um dem Kriterium der Unabhängigkeit nicht mehr zu entsprechen?

    Gericht: Europäischer Gerichtshof

    Aktenzeichen: C-83/08

    Vorinstanz: FG Gotha 28.11.2007 2 K 287/07

    Normen: BierStG § 2 Abs 2, EWGRL 83/92 Art 4 Abs 1