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  • 22.03.2011 · Erledigtes Verfahren · EStG § 10b Abs 1 · X R 11/08

    Spende, Verein, Stiftung, Verfassung

    Letzte Änderung: 22. März 2011, 11:20 Uhr, Aufgenommen: 21. April 2008, 10:48 Uhr

    Verfassungsmäßigkeit der unterschiedlichen Regelungen für den Sonderausgabenabzug von Spenden an Stiftungen einerseits und an Vereine oder Kapitalgesellschaften andererseits. Rechtfertigungsgründe für eine steuerliche Privilegierung von Stiftungen?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: X R 11/08

    Vorinstanz: Finanzgericht Hamburg 4.9.2006 2 K 109/05

    Normen: EStG § 10b Abs 1, GG Art 3 Abs 1

    Erledigt durch: Urteil vom 15.09.2010, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

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