18.06.2008 · Anhängiges Verfahren · ZK Art 217 Abs 1 · C-126/08
Zollkodex, Zollschuld, Protokoll, buchmäßige Erfassung
Letzte Änderung: 18. Juni 2008, 09:37 Uhr, Aufgenommen: 18. Juni 2008, 09:37 Uhr
Vorabentscheidungsersuchen des Hof van Cassatie van Belgie (Belgien), eingereicht am 25.03.2008, zu folgender Frage:
Sind die Art. 217 Abs. 1 und 221 Abs. 1 des Zollkodex der Gemeinschaften so zu verstehen, dass die vorgeschriebene buchmäßige Erfassung einer Zollschuld auch rechtsgültig durch die Aufnahme des Betrags in ein Protokoll gemäß der AWDA erfolgen kann, das von Fahndungsbeamten und nicht von Personen erstellt wird, die befugt sind, einen solchen Betrag buchmäßig zu erfassen, und kann ein solches Protokoll als die Bücher oder sonstige stattdessen verwendete Unterlage im Sinne von Art. 217 Abs. 1 des Zollkodex der Gemeinschaften gelten?
Gericht: Europäischer Gerichtshof
Aktenzeichen: C-126/08
Vorinstanz: Hof van Cassatie van Belgie (Belgien)
Normen: ZK Art 217 Abs 1, EWGV 2913/92 Art 217 Abs 1, ZK Art 221 Abs 1, EWGV 2913/92 Art 221 Abs 1