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  • 19.03.2010 · Erledigtes Verfahren · EStG § 32 Abs 4 S 2 · III R 29/08

    Kindergeld, Grenzbetrag, Berufsausbildung, Promotion, Vollzeiterwerbstätigkeit

    Letzte Änderung: 19. März 2010, 13:13 Uhr, Aufgenommen: 23. Juni 2008, 12:45 Uhr

    Teilzeitbeschäftigung während der Berufsausbildung mit über dem Grenzbetrag liegenden Einkünften: Ist ein Doktorand, der während des Promotionsstudiums als wissenschaftlicher Mitarbeiter eine faktische Ganztagesbeschäftigung (anstelle Halbtagesbeschäftigung und Promotion) ausübt, als Vollzeiterwerbstätiger nicht in Berufsausbildung? Gebietet das Rechtsstaatsprinzip und das Prinzip des Vertrauensschutzes die analoge Anwendung des § 49 Abs. 3 VwVfG auf Kindergeldzahlungen, oder steht dem § 70 Abs. 4 EStG entgegen?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: III R 29/08

    Vorinstanz: Niedersächsisches Finanzgericht 29.1.2008 12 K 69/06

    Normen: EStG § 32 Abs 4 S 2, EStG § 70 Abs 4, BUKG § 5, VwVfG § 49 Abs 3

    Erledigt durch: Urteil vom 22.10.2009, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger