Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 08.07.2008 · Anhängiges Verfahren · EGV 452/2007 · C-141/08 P

    Antidumpingzoll, vorläufiger Zoll

    Letzte Änderung: 8. Juli 2008, 15:35 Uhr, Aufgenommen: 8. Juli 2008, 15:35 Uhr

    Unternehmen gegen Rat, Klage vom 07.04.2008 mit dem Antrag,

    - das angefochtene Urteil aufzuheben;

    - den im Verfahren vor dem Gericht in der Rechtssache T-206/07 gestellten Anträgen stattzugeben und die Verordnung (EG) Nr. 452/2007 aufzuheben, soweit sie für die Rechtsmittelführerin gilt;

    - dem Rat die vor dem Gericht und dem Gerichtshof entstandenen Kosten aufzuerlegen.

    (Klage gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Sechste Kammer) vom 29.01.2008 in der Rechtssache T-206/07, mit dem der Antrag auf Nichtigerklärung der Verordnung (EG) Nr. 452/2007 des Rates vom 23.04.2007 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls und zur endgültigen Vereinnahmung des vorläufigen Zolls auf die Einfuhren von Bügelbrettern und Bügeltischen mit Ursprung in der Volksrepublik China und der Ukraine (ABl. EU 2007, Nr. L 109, S. 12), soweit mit dieser Verordnung ein Antidumpingzoll auf die Einfuhren von durch die Klägerin hergestellten Bügelbrettern eingeführt wird, abgewiesen wurde.)

    Vorgehend: EuG , Urteil vom 29.1.2008 (T-206/07)

    Gericht: Europäischer Gerichtshof

    Aktenzeichen: C-141/08 P

    Normen: EGV 452/2007, EGV 384/96 Art 2 Abs 7 Buchst c, EGV 384/96 Art 20 Abs 5