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  • 17.07.2008 · Anhängiges Verfahren · EG Art 49 · C-157/08

    Einkünfte aus ausländischen Sparguthaben, Kontrollmöglichkeiten, Nachforderungsfrist

    Letzte Änderung: 17. Juli 2008, 10:14 Uhr, Aufgenommen: 17. Juli 2008, 10:14 Uhr

    Vorabentscheidungsersuchen des Hoge Raad der Nederlanden, eingereicht am 16.4.2008, zu der Frage:

    Sind die Art. 49 EG und 56 EG dahin auszulegen, dass sie einen Mitgliedstaat nicht daran hindern, in Fällen, in denen seiner Finanzverwaltung (Einkünfte aus) ausländische(n) Sparguthaben verschwiegen werden, eine Rechtsvorschrift anzuwenden, die zum Ausgleich des Fehlens wirksamer Kontrollmöglichkeiten in Bezug auf ausländische Guthaben eine Nachforderungsfrist von zwölf Jahren vorsieht, während für (Einkünfte aus) Sparguthaben, die sich im Inland befinden, wo es durchaus Möglichkeiten einer wirksamen Kontrolle gibt, eine Nachforderungsfrist von fünf Jahren gilt?

    Gericht: Europäischer Gerichtshof

    Aktenzeichen: C-157/08

    Vorinstanz: Hoge Raad der Nederlanden

    Normen: EG Art 49, EG Art 56