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  • 17.07.2008 · Anhängiges Verfahren · KN Pos 2206 · C-150/08

    Getränk, destillierter Alkohol, gegorenes Getränk

    Letzte Änderung: 17. Juli 2008, 10:20 Uhr, Aufgenommen: 17. Juli 2008, 10:20 Uhr

    Vorabentscheidungsersuchen des Hoge Raad der Nederlanden, eingereicht am 14.4.2008, zu folgenden Fragen:

    1. Kann ein Getränk, das ein bestimmtes Maß an destilliertem Alkohol enthält, im Übrigen aber der Definition der KN-Position 2206 entspricht, in diese Position eingereiht werden, wenn es sich dabei um ein gegorenes Getränk handelt, das durch Zugabe von Wasser und bestimmten Stoffen den Geschmack, den Geruch und/oder das Aussehen eines aus einer bestimmten Frucht oder aus einem bestimmten Naturprodukt hergestellten Getränks verloren hat?

    2. Falls Frage 1 bejaht wird: Anhand welchen Kriteriums ist festzustellen, ob das Getränk wegen des Zusatzes von destilliertem Alkohol dennoch in KN-Position 2208 einzureihen ist?

    Gericht: Europäischer Gerichtshof

    Aktenzeichen: C-150/08

    Vorinstanz: Hoge Raad der Nederlanden

    Normen: KN Pos 2206, KN Pos 2208, EWGV 2658/87 Anh 1