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  • 20.12.2010 · Erledigtes Verfahren · AO § 165 Abs 1 S 2 Nr 3 · III R 39/08

    Vorläufigkeitsvermerk, Vorläufigkeit, Teilbestandskraft, Nichtigkeit, Unwirksamkeit, Rechtsschutz

    Letzte Änderung: 20. Dezember 2010, 12:22 Uhr, Aufgenommen: 21. Juli 2008, 11:14 Uhr

    Reichweite von Vorläufigkeitsvermerken: Sind die Vorläufigkeitsvermerke in den ESt-Bescheiden nicht hinreichend bestimmt, nicht verständlich, nicht hinreichend umfassend formuliert und vermitteln somit nicht den verfassungsrechtlich garantierten effektiven Rechtsschutz? Ist ein ESt-Bescheid insgesamt nichtig -- evt. rechtswidrig -- , wenn der darin enthaltene Vorläufigkeitsvermerk unwirksam ist? Sind die Voraussetzungen für den Erlass eines Teil-Einspruchsbescheides erfüllt?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: III R 39/08

    Vorinstanz: Niedersächsisches Finanzgericht 12.12.2007 7 K 249/07

    Normen: AO § 165 Abs 1 S 2 Nr 3, AO § 125 Abs 4, GG Art 19 Abs 4, AO § 367 Abs 2a, AO § 363 Abs 2 S 2

    Erledigt durch: Urteil vom 30.09.2010, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

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