23.03.2009 · Erledigtes Verfahren · AO § 69 · VII R 19/08
Haftung, Geschäftsführer, Lohnsteuer, Insolvenz
Letzte Änderung: 23. März 2009, 10:09 Uhr, Aufgenommen: 21. Juli 2008, 11:14 Uhr
Inhaftungnahme des Geschäftsführers für Lohnsteuer und Nebenleistungen, die dieser verspätet an das FA abgeführt hat, aber nach Anfechtung durch den Insolvenzverwalter vom FA erstattet werden mussten.War die Begleichung nach Fälligkeit der geschuldeten Abgaben ursächlich für den Schaden, weil bei rechtzeitiger Entrichtung eine Anfechtung des Insolvenzverwalters wegen Zeitablaufs nicht mehr möglich gewesen wäre?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VII R 19/08
Vorinstanz: Finanzgericht Baden-Württemberg 5.2.2008 1 K 226/05
Normen: AO § 69, AO § 34, InsO § 131 Abs 1
Erledigt durch: Urteil vom 11.11.2008, durcherkannt.
Rechtsmittelführer: Verwaltung