Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 23.03.2009 · Erledigtes Verfahren · AO § 69 · VII R 19/08

    Haftung, Geschäftsführer, Lohnsteuer, Insolvenz

    Letzte Änderung: 23. März 2009, 10:09 Uhr, Aufgenommen: 21. Juli 2008, 11:14 Uhr

    Inhaftungnahme des Geschäftsführers für Lohnsteuer und Nebenleistungen, die dieser verspätet an das FA abgeführt hat, aber nach Anfechtung durch den Insolvenzverwalter vom FA erstattet werden mussten.War die Begleichung nach Fälligkeit der geschuldeten Abgaben ursächlich für den Schaden, weil bei rechtzeitiger Entrichtung eine Anfechtung des Insolvenzverwalters wegen Zeitablaufs nicht mehr möglich gewesen wäre?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VII R 19/08

    Vorinstanz: Finanzgericht Baden-Württemberg 5.2.2008 1 K 226/05

    Normen: AO § 69, AO § 34, InsO § 131 Abs 1

    Erledigt durch: Urteil vom 11.11.2008, durcherkannt.

    Rechtsmittelführer: Verwaltung