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  • 24.07.2008 · Anhängiges Verfahren · EG Art 5 · C-42/08

    Dienstleistungsverkehr, Verhältnismäßigkeit, Benutzung der öffentlichen Straßen, Pkw

    Letzte Änderung: 24. Juli 2008, 11:57 Uhr, Aufgenommen: 24. Juli 2008, 11:57 Uhr

    Vorabentscheidungsersuchen des Hoge Raad der Nederlanden vom 7.2.2008 zu der Frage:

    Verwehren es die Bestimmungen des EG-Vertrags über den freien Dienstleistungsverkehr (Art. 49 bis 55 EG) oder der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit einem Mitgliedstaat, Rechtsvorschriften anzuwenden, nach denen eine Person, die in diesem Mitgliedstaat wohnt oder ansässig ist und die über einen in einem anderen Mitgliedstaat zugelassenen PKW verfügt, der für einen Zeitraum von drei Jahren durch ein dort ansässiges Vermietungsunternehmen vermietet wurde, und diesen PKW im Wesentlichen im ersten Mitgliedstaat zu geschäftlichen oder privaten Zwecken benutzt, verpflichtet ist, aufgrund des Beginns der Benutzung der öffentlichen Straßen im ersten Mitgliedstaat mit diesem PKW eine Steuer zu entrichten, ohne dass dabei die Dauer der zukünftigen tatsächlichen Benutzung in diesem Mitgliedstaat berücksichtigt wird?

    Gericht: Europäischer Gerichtshof

    Aktenzeichen: C-42/08

    Vorinstanz: Hoge Raad der Nederlanden vom 7.2.2008

    Normen: EG Art 5, EG Art 49, EG Art 49 bis 55, EG Art 49ff