18.04.2011 · Erledigtes Verfahren · ZK Art 75 · VII R 2/08
Zollanmeldung, Arzneimittel, Verbote und Beschränkungen
Letzte Änderung: 18. April 2011, 17:59 Uhr, Aufgenommen: 21. August 2008, 11:11 Uhr
Ungültigerklärung der Zollanmeldung (vom Januar 2005), mit der Arzneimittel für einen Apotheker zum freien Verkehr angemeldet worden sind.
Darf eine Zollanmeldung für Waren, die Verboten und Beschränkungen unterliegen, analog Art. 250 ZKDVO für ungültig erklärt werden?
Ist die Zollbehörde berechtigt, im Rahmen der Überprüfung der Zollanmeldung entsprechend § 73 Abs. 3 AMG festzustellen, ob nur geringe Mengen des Arzneimittels eingeführt werden und ob die Einfuhr sich auf besondere Bestellung einzelner Personen bezieht?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VII R 2/08
Vorinstanz: Hessisches Finanzgericht 17.9.2007 7 K 3132/05
Normen: ZK Art 75, ZKDV Art 250, AMG § 73 Abs 3
Erledigt durch: Urteil vom 21.07.2009, Zurückverweisung.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger